Grundsätzlich gilt in der NAK diesbezüglich, was aktueller Bestandteil der Richtlinien für Amtsträger ist:
Ungeachtet unterschiedlicher theologischer Deutungen und Gewichtungen kann ein Seelsorger/Geistlicher in jedweder Kirche/Gemeinschaft mit der Beichte konfrontiert werden. Insofern gilt auch für Alle das Beichtgeheimnis.1.3.14 Beichtgeheimnis Wir bekennen unsere Sünden im bewussten Beten um die Vergebung unserer Schuld im „Unser Vater". Kraft des Opfers Jesu Christi können die Sünden vergeben werden. Eine spezielle Einzelbeichte im Rahmen eines Gottesdienstes gibt es nicht. Bei besonders belastenden Vorkommnissen, in denen jemand trotz des gläubigen Ergreifens der Freisprache keinen inneren Frieden findet, besteht die Möglichkeit, sich direkt an den Apostel zu wenden und ihm mündlich oder schriftlich zu beichten. Liegt jemand im Sterben und hat den Wunsch, eine Beichte abzulegen, kann ausnahmsweise jeder priesterliche Amtsträger die Beichte abnehmen und im Auftrag des Apostels und im Namen Jesu Christi Vergebung verkündigen. Dies gilt auch in anderen Fällen von besonderer Dringlichkeit, wenn ein Apostel nicht unmittelbar zur Verfügung steht.