GG001 hat geschrieben:
Bei Frere Roger hat er aber eine Ausnahme gemacht. Was bedeutet das jetzt fuer den Papst - hat er sich schuldig gemacht?
Wie ich schon schrieb, war es Ironie. Wie jeder weiß, wurde Frere Roger zum Kommunionempfang "gerollt" als Teil eines konkreten, geprobten, liturgischen Ablaufs. Steht der Kommunikant vor dem Papst oder Priester, darf er ihm nicht die Kommunion verweigern, da es während des Kommunionempfangs nicht zu unnötiger Unruhe kommen darf. Nach der Messe kann der Priester den Kommunikanten darauf hinweisen.
GG001 hat geschrieben:
Dein Einwand ist mir zwar bekannt, aber wie vereinbart er sich mit dem CIC?
TEILNAHME AN DER HEILIGSTEN EUCHARISTIE
Can. 912 — Jeder Getaufte, der rechtlich nicht daran gehindert ist, kann und muß zur heiligen Kommunion zugelassen werden.
Nicht jeder Getaufte hat das "Sakrament der Versöhnung" vor dem Kommunionempfang erhalten:
Can. 916 — Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, darf ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe nicht feiern und nicht den Leib des Herrn empfangen, außer es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Gelegenheit zur Beichte; in diesem Fall muß er sich der Verpflichtung bewußt sein, einen Akt der vollkommenen Reue zu erwecken, der den Vorsatz miteinschließt, sobald wie möglich zu beichten.
Ich denke, dass abendstern nicht gebeichtet hat, oder.
